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Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Seminardauer:
1,5 Tage

Seminarziel:
Im Seminar wird den Vorgesetzten im Elektrobetrieb der Umfang der ihnen übertragenen Fach- und Führungsverantwortung aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten konkrete Arbeitshilfen für die Umsetzung ihrer Aufgaben, Pflichten und Verantwortung in die betriebliche Praxis.

Zielgruppe:
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, befähigte Personen

Seminarkonzept:
Theoretische Unterweisung, Diskussion

Seminarort:
Großröhrsdorf oder vor Ort

Inhalte:

Teil 1:

  • EG-Recht, Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien
  • Die wichtigsten Vorschriften und Regeln für die Elektrotechnik: ArbSchG, BetrSichV, UVV, TRBSs, VDE
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Die verantwortliche Elektrofachkraft – VDE 1000-10
  • Übertragung von Unternehmerpflichten auf die VFK allgemein und speziell
  • Aufgaben und Pflichten der VFK nach: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), BetrSichV, BGV A3/ DGUV Vorschrift 3, VDE 1000-10 und VDE 0105-100
  • Folgen ordnungswidrigen bzw. fahrlässigen Verhaltens

Teil 2:

  • Unfallarten, Unfallschwerpunkte, Ursachen, Maßnahmen, Prävention
  • Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen
  • Umsetzung der BGI 5188/ DGUV Information 203-077 (Auswahl von PSAgS)
  • Organisation von Arbeiten im Elektrobereich
  • Schalthandlungen in NS- und MS-Anlagen
  • Besondere Anforderung an Arbeiten unter Spannung (AuS) nach BGR A3/ DGUV Regel 103-011 und VDE 0105-100
  • Spezialausbildung und Erhalt der Anerkennung für AuS
  • Arbeitsanweisungen für AuS
  • Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel
  • Organisation der Arbeitsabläufe
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellen von Arbeitsanweisungen
  • Auftragsvergabe und Umgang mit Fremdfirmen und deren Mitarbeitern

Teil 3:

  • Anforderungsprofile und Aufgaben von:
    Anlagenbetreibern, Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen und befähigten Personen
  • Qualifizierung und zulässige Tätigkeiten von:
    Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten (EFK.f.fT)
    Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)
  • Pflicht zur Unterweisung der eigenen Mitarbeiter nach ArbSchG, BetrSichV und BGV A1
  • Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter
  • Prüfungen im Elektrobereich nach BetrSichV, BGV A3/ DGUV Vorschrift 3 und VDE-Bestimmungen:
    Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
    Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach VDE 0105-100
  • Anforderungen an:
    Prüfpersonal (Elektrofachkräfte und befähigte Personen)
    Prüfgeräte und Dokumentation
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